Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Abfallarten.
Bauschutt ohne Anteile von Gips und Eternit Hierzu gehören alle mineralischen Bauabfälle wie z.B. Beton, Ziegel, Mörtel, Fliesen oder Keramik. Bei Bauschutt dürfen nur Aushub, Steine oder Ziegelschutt eingefüllt werden.
Gipsabfälle mit mineralischen Bauschuttanteilen ohne Ständerwerk HIerzu gehören alle Bauabfälle wie z.B. Gips, Gipsbruch, Gipsplatten und Eternitabfälle ohne Ständerwerk. ACHTUNG: Eternitabfälle müssen asbestfrei sein. Gegebenenfalls benötigen Sie einen Nachweis des Herstellers über die Asbestfreiheit oder eine Analyse eines anerkannten Labors.
Gewerbeabfälle Zu den Gewerbeabfällen gehören u.a. verschmutzte Verpackungsmaterialien ohne schädliche Restinhalte, verschmutzte Folien mit Restanhaftungen, Kunststoffverpackungen (z.B. Säcke und Eimer), Styroporbauteile, Kunststoffrohre, Umreifungsbänder, Papiersäcke, Kunststoffe und Gemischte Siedlungsabfälle gemäss Paragraph 4 GewAbfV und Anhang zu Paragraph 4 der GewAbfV.
Holz, behandelt Zu dieser Abfallart gehören jede Art von behandelten Hölzern (z.B. imprägniert, gebeizt, lackiert, usw,), also z.B. Parkett, Dielen, Panele, Zäune wie der Jägerzaun, Fensterrahmen ohne Glas, usw..
Holz, unbehandelt Als unbehandelte Hölzer gelten z.B. Paletten, Kisten, Balken, Bretter ohne chemische Behandlung und naturbelassene Hölzer.
Sperrmüll Hierzu gehören Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in den Restmüllbehälter passen.
Boden Hiermit ist der reine Boden und Bodenaushub des gewachsenen Bodens gemeint. Dazu gehört z.B. Lehmboden, Tonboden, Mutterboden, usw..
Bau- und Abbruchabfälle ... oder auch Baumischabfall genannt, beinhaltet ein buntes Sammelsurium aus mineralischen und nicht mineralischen Abfallanteilen. Dazu zählen z.B. Verpackungsmaterialien, Ständerwerke mit Rigipsplatten, Teppich, Auslegeware, Bauschutt mit Tapetenresten, Bauschutt mit Rigipsresten, Kunststoffe (Abdeckplanen, Folien), Rabitz mit Strohgeflecht, Dämm- und Isolierstoffe, Gasbeton, Strohmatten, usw..
Dachpappe/ Teerpappe Hierzu zählen alle Formen von bituminösen Dachbelägen oder sog. Dach- und Teerpappen. Diese sind bei der Entsorgung besonders überwachungsbedürftig und sind getrennt von anderen Abfällen zu lagern und zu transportieren. Bitte auch daran denken, das Einzelstücken nicht größer als 50 x 50 cm sind.
Asbest Hiermit ist vor allem jede Form von gebundenem Asbest wie z.B. Asbestzementplatten, Eternit- u. Welleternitplatten (mit Asbest), Fassaden- und Heizungsverkleidungen, Rohre, Lüftungskanäle, Sanitärwände, u.ä. gemeint. Asbest ist besonders gefährlich (Sonderabfall) und muss verschlossen (verpackt oder in geschlossenen Containern) verladen und transportiert werden.
Grünabfall mit Stammholz Jegliche Variante von gärtnerischen Abfällen wie Laub, Rasenschnitt, Heckenschnitt, Schredder-Reste, Wurzeln, sowie Stammholz, usw. .
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